• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Jährlicher Abruf der Daten für den Kirchensteuerabzug

Wer die Daten für den Kirchensteuerabzug auf Gewinnausschüttungen selbst abrufen will und sich noch nicht dafür angemeldet hat, muss sich jetzt beeilen.

Kapitalgesellschaften können die Daten für den Kirchensteuerabzug auf Ausschüttungen jährlich zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abrufen. Die Teilnahme setzt eine Registrierung und die Zulassung durch das BZSt voraus. Wenn die GmbH die Abfrage selbst vornehmen will und noch nicht beim BZSt registriert ist, sollte der Antrag möglichst bald gestellt werden, damit die Zulassung noch rechtzeitig erteilt wird.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
  • Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
  • Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz