• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Entfernungspauschale auch bei Mieteinnahmen möglich

Fährt der Vermieter so oft zu seinen Mietobjekten, dass diese zur regelmäßigen Tätigkeitsstätte werden, können die Fahrten ausnahmsweise nicht voll als Reisekosten, sondern nur im Rahmen der Entfernungspauschale angesetzt werden.

Fahrten zur vermieteten Immobilie kann der Vermieter normalerweise als Reisekosten geltend machen und damit die Kilometerpauschale pro gefahrenem Kilometer ansetzen. Der Bundesfinanzhof hat aber ein Urteil bestätigt, nachdem auch ein Vermieter nur die Entfernungspauschale geltend machen kann, wenn er an 160 bis 215 Tagen im Jahr zu den Mietobjekten fährt, um dort Kontrollen und regelmäßige Arbeiten vorzunehmen. In dem Fall sind die Immobilien für den Vermieter nämlich eine regelmäßige Tätigkeitsstätte, sodass die Fahrten nur in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden können. Bei mehreren Fahrten am selben Tag zum selben Objekt kann die Entfernungspauschale nur einmal angesetzt werden.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
  • Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
  • Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz