• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen

Die Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.

Altverluste aus dem Verkauf von Wertpapieren, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden, unterliegen auch nach dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer dem Halbeinkünfteverfahren, da für Gewinne aus dem Verkauf solcher Wertpapiere Gleiches gilt. Der Bundesfinanzhof hält daher die Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, für verfassungsgemäß.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
  • Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
  • Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz