• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Bindungswirkung von Kindergeldbescheiden

Ein ablehnender Kindergeldbescheid bindet nur bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe.

Ein ablehnender Kindergeldbescheid, der bestandskräftig ist, hat nur eine beschränkte Bindungswirkung, und zwar auf die Zeit bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe. Stellen Sie danach einen erneuten Antrag, kann Ihnen ab dem auf die Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids folgenden Monat Kindergeld bewilligt werden. Die Bewilligung kann auch rückwirkend erfolgen.

Beispiel: Sie stellen im Oktober 2002 einen Antrag auf Bewilligung von Kindergeld und erhalten im November 2002 einen ablehnenden Kindergeldbescheid. Im Januar 2003 stellen Sie erneut einen Antrag. Diesmal wird Ihnen Kindergeld bewilligt - und zwar rückwirkend ab Dezember 2002.

Grundsätzlich haben nur positive Kindergeldfestsetzungen eine Bindungswirkung für die Zukunft.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
  • Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
  • Der Wachstumsbooster kommt

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz