• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Badrenovierung als anteilige Arbeitszimmerkosten

Wenn eine Badmodernisierung den Wert des gesamten Hauses steigert, sind die Renovierungskosten nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster anteilig als Betriebsausgaben abziehbar.

Aufwendungen für die Renovierung des Badezimmers im privaten Einfamilienhaus, die über übliche Schönheitsreparaturen hinausgehen und den Wert des gesamten Hauses nachhaltig erhöhen, erhöhen anteilig die steuerlich abzugsfähigen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer. Das Finanzgericht Münster lässt den anteiligen Abzug zu, um Wertungswidersprüche zu vermeiden: Im Streitfall war das Arbeitszimmer Teil des Betriebsvermögens des Klägers. Bei einer späteren Entnahme würde ein dem Arbeitszimmer entsprechender Anteil des Gebäudewertes als zu versteuernder Entnahmewert angesetzt. Mit der Modernisierung hat sich aber dauerhaft der Gebäudewert und damit auch der Entnahmewert erhöht. Das Urteil wird jetzt in der Revision vom Bundesfinanzhof geprüft. Vergleichbare Fälle können damit per Einspruch offen gehalten werden.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
  • Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
  • Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz