• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Entfernungspauschale bei Mieteinnahmen

Wird eine vermietete Immobilie vom Vermieter so oft aufgesucht, dass sie zur regelmäßigen Arbeitsstätte wird, dann sind die Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar.

Fahrten zur vermieteten Immobilie kann der Vermieter normalerweise als Reisekosten geltend machen und damit die Kilometerpauschale pro gefahrenem Kilometer ansetzen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt aber mal wieder bestätigt, dass es keine Regel ohne Ausnahme gibt: Bei 160 bis 215 Fahrten im Jahr zu den Mietobjekten, um dort Kontrollen und regelmäßige Arbeiten (Streuen, Fegen, Wässern etc.) vorzunehmen, sind die Immobilien für den Vermieter jeweils eine regelmäßige Tätigkeitsstätte, sodass die Fahrten nur in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden können. Die Entfernungspauschale kann bei mehreren Fahrten am selben Tag zum selben Objekt nur einmal angesetzt werden.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
  • Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
  • Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz