• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Selbst getragene Benzinkosten auch bei 1 %-Regelung abziehbar

Auch wer die 1 %-Regelung für seinen Dienstwagen nutzt, kann selbst getragene Benzinkosten in voller Höhe als Werbungskosten abziehen, soweit sie nicht auf Wege entfallen, für die die Entfernungspauschale gelten würde.

Einem Außendienstler hat das Finanzgericht Düsseldorf den vollen Abzug der selbst getragenen Benzinkosten für seinen Dienstwagen zuerkannt, die in seinem Fall fast der Höhe des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils für die Privatnutzung entsprachen. Die Benzinkosten hält das Gericht trotz Anwendung der 1 %-Regelung in voller Höhe für abziehbar, weil sie entweder für berufliche Fahrten und damit zur Erzielung des Arbeitslohns aufgewendet wurden oder für den Erwerb von Sachlohn in Form der Dienstwagennutzung, sofern sie auf Privatfahrten entfallen. Das Gericht hat aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
  • Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
  • Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz