• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Personenbeförderung

Ein Unternehmer braucht keine Taxi-Genehmigung, um Personenbeförderung zum ermäßigten Steuersatz von 7 % anbieten zu können.

Das Umsatzsteuergesetz sieht für eine Personenbeförderung zum ermäßigten Steuersatz von 7 % nur zwei Voraussetzungen vor, nämlich die Art des Beförderungsmittels und die Wegstrecke. Eine Notwendigkeit, dass der leistende Unternehmer selbst eine Taxi-Genehmigung haben muss, sieht das Finanzgericht Münster aber nicht. Es hat daher zugunsten eines Unternehmens entschieden, das eine Patientenbeförderung zum ermäßigten Steuersatz angeboten hatte. Weil es selbst keine Taxi-Genehmigung besaß, griff es auf ein Subunternehmen zurück.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
  • Fiskus nimmt Influencer ins Visier
  • Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz