• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Leasing-Sonderzahlung bei der Fahrtenbuchmethode

Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils mit der Fahrtenbuchmethode ist eine Leasing-Sonderzahlung nur zeitanteilig zu berücksichtigen.

Weil eine bei Vertragsbeginn geleistete Leasing-Sonderzahlung letztlich nur ein vorausgezahltes Nutzungsentgelt ist, ist für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg klar, dass die Sonderzahlung auf die Laufzeit des Leasing-Vertrages zu verteilen ist. Wenn der geldwerte Vorteil für einen Dienstwagen nach der Fahrtenbuchmethode berechnet wird, ist daher auch nur der zeitanteilige Teil der Sonderzahlung bei der Berechnung zu berücksichtigen. Daran ändert sich auch nichts, wenn im Folgejahr zur 1 %-Regelung gewechselt wird, bei der der verbleibende Teil der Sonderzahlung dann keine Rolle mehr spielt.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
  • Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
  • Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz