• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Leistungsbeschreibung in einer Rechnung

Zur Identifizierung einer Leistung kann eine Rechnung auch auf andere Geschäftsunterlagen verweisen, wenn diese darin eindeutig genannt werden.

In einer Rechnung muss die abgerechnete Leistung grundsätzlich hinreichend präzise benannt sein, weil sonst kein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht. Zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung können aber auch andere Geschäftsunterlagen herangezogen werden, wenn das Abrechnungsdokument selbst darauf verweist und diese eindeutig bezeichnet. Mit dieser Entscheidung schafft der Bundesfinanzhof Klarheit für den recht häufigen Fall, in dem periodisch über vereinbarte Leistungen abgerechnet wird. Die Geschäftsunterlagen, auf die Bezug genommen wird, müssen der Rechnung dabei nicht beigefügt sein.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
  • Fiskus nimmt Influencer ins Visier
  • Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz