• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Längere Vorlauffristen für Anträge durch SEPA

Die SEPA-Umstellung führt dazu, dass die Finanzämter mehr Vorlaufzeit brauchen, um Anträge zu bearbeiten, die zu einer Änderung einer anstehenden Lastschrift führen.

Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen, Stundungen, Aussetzung der Vollziehung und Erlasse von Steuerforderungen müssen dem zuständigen Finanzamt künftig mindestens 10 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen, damit der Bearbeiter den Einzug per Lastschrift noch ändern kann. Wenn der Antrag später beim Finanzamt eingeht, erfolgt der Einzug des bisher festgesetzten Betrages. Grund für diese längere Vorlauffrist ist laut der Oberfinanzdirektion Koblenz die Umstellung zum 1. Februar 2014 auf das SEPA-Verfahren, weil die Vorgaben der Banken für erstmalige Lastschrifteinzüge zu einem verlängerten Ablauf bei der Erstellung der Lastschriften führen.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
  • Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
  • Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz