• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Beerdigungskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Solange der Nachlass zur Deckung der Beerdigungskosten ausreicht, sind die Kosten für die Beerdigung keine außergewöhnliche Belastung.

Aufwendungen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen sind nach Ansicht des Finanzgerichts Münster grundsätzlich außergewöhnlich. Sie sind aber in der Regel nicht zwangsläufig, meint das Gericht, und damit mindestens dann nicht steuerlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der Nachlass zur Deckung der Beerdigungskosten ausreicht. Die Verpflichtung des Erben zur Übernahme der Beerdigungskosten sei nämlich keine persönliche Verpflichtung des Erben, sondern eine Nachlassverbindlichkeit.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
  • Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
  • Der Wachstumsbooster kommt

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz