• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Verlängerte SEPA-Übergangsfrist

Die EU gewährt kurzfristig eine Gnadenfrist von sechs Monaten für Zahlungen, die nicht dem SEPA-Format entsprechen.

Die EU-Kommission will Störungen für Verbraucher und Unternehmen minimieren und hat daher einen Vorschlag angenommen, nach dem für einen zusätzlichen Übergangszeitraum von sechs Monaten Zahlungen, die nicht im SEPA-Format erfolgen, weiterhin zulässig sind. Mit der Übergangsfrist bis zum 1. August 2014 wird der offizielle SEPA-Stichtag zwar nicht geändert, aber Banken können mit ihren Kunden vereinbaren, Zahlungen, die nicht der SEPA-Norm entsprechen, weiterhin zu bearbeiten. Eine Verlängerung über den 1. August 2014 hinaus wird es nicht geben.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
  • Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
  • Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz