• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Altverluste jetzt nutzen

Die Möglichkeit, Altverluste aus Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer mit Gewinnen aus späteren Wertpapiergeschäften zu verrechnen, besteht nur noch für die in diesem Jahr erzielten Gewinne.

So mancher Anleger hat noch Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer, die steuerlich verrechenbar sind. Aber Achtung: Diese Verluste können nur noch mit im Laufe dieses Jahres erzielten Wertpapierkursgewinnen verrechnet werden. Die aktuellen Höchststände der Börsenkurse laden zu einer Gewinnmitnahme ein, für die aber nur noch wenige Wochen Zeit bleibt, wenn die Altverluste genutzt werden sollen.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
  • Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
  • Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz