• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Verzicht auf Mehrstimmrecht

Der Verzicht eines Gesellschafters auf ein vertraglich festgeschriebenes Mehrstimmrecht ist keine steuerpflichtige Schenkung an die anderen Gesellschafter.

Verzichtet der Gesellschafter einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes Mehrstimmrecht, liegt keine Schenkung an die anderen Gesellschafter vor, auch wenn sich der Wert ihrer Anteile dadurch erhöht. Mit dieser Entscheidung gebietet der Bundesfinanzhof der Kreativität des Finanzamts Einhalt, das nach der Änderung des Gesellschaftervertrags einer GmbH eigentlich Schenkungsteuer festsetzen wollte. Eine Schenkung verlange eine Vermögensverschiebung, also eine Vermögensminderung beim Schenker und eine Vermögensmehrung beim Empfänger der Schenkung. Diese Voraussetzung sei hier aber nicht erfüllt.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
  • Fiskus nimmt Influencer ins Visier
  • Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz