• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Zweitwohnungsteuer für Gartenhütte

Selbst für eine Blockhütte im Garten kann unter Umständen Zweitwohnungsteuer anfallen.

Wie weit der Begriff der Wohnung manchmal auszulegen ist, zeigt ein Fall aus Grünberg. Dort bekam die Besitzerin einer als Wochenendhaus errichteten, 35 m² großen Blockhütte, die über einen Strom- und Wasseranschluss, einen Aufenthaltsraum mit Küchennische, eine Toilette mit Waschbecken und einen Abstellraum verfügt, von der Stadt einen Bescheid über Zweitwohnungsteuer. Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Gießen. Zwar wandte die Besitzerin ein, die Blockhütte könne nicht als Zweitwohnung genutzt werden, da keine Schlafmöglichkeit und auch kein Bad vorhanden sei, und daher diene die Hütte nur als Gartenhütte. Doch das genügt für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer, meint das Gericht.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
  • Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
  • Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz