• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Mineralölsteuerbefreiung gilt nicht für Firmenflugzeuge

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass nur reine Luftfahrtunternehmen Anspruch auf die Mineralölsteuerbefreiung für Flugzeugtreibstoff haben.

Setzt ein Unternehmen ein eigenes Flugzeug für Flüge zu anderen Firmen oder zu Messen ein, hat es deswegen noch keinen Anspruch auf Befreiung von der Mineralölsteuer für das dafür verwendete Mineralöl. Der Bundesfinanzhof hat mit diesem Urteil die Beschränkung der Steuerbefreiung für Mineralöl auf reine Luftfahrtunternehmen bestätigt.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
  • Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
  • Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz