• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Abgeltungszahlungen für ein Wohnrecht als Werbungskosten

Zahlt der Wohnungseigentümer dem Nutzungsberechtigten eines Wohnrechts die Miete für eine andere Wohnung, um die mit dem Wohnrecht belastete Wohnung vermieten zu können, dann sind diese Mietzahlungen als Werbungskosten abzugsfähig.

Das Hessische Finanzgericht hat sich mit den steuerlichen Folgen der Abgeltung eines dinglichen Wohnrechts befasst. Dabei hat das Gericht zwei Konstellationen unterschieden. Wird die mit einem dinglichen Wohnrecht belastete Wohnung vom Eigentümer vermietet, der dafür dem Nutzungsberechtigten die Miete für eine andere Wohnung zahlt, sind diese Mietzahlungen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Richter teilen damit die Ansicht des Klägers, dem der Werbungskostenabzug vom Finanzamt verweigert wurde.

Löst der Eigentümer dagegen mit seinen Zahlungen das dingliche Nutzungsrecht ab und verschafft sich dadurch die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an der Immobilie, sind die Zahlungen im Prinzip auch steuerlich berücksichtigungsfähig, stellen dann aber nachträgliche Anschaffungskosten der Immobilie dar. Das Finanzamt hat gegen diese Entscheidung Revision eingelegt, sodass wieder einmal der Bundesfinanzhof das letzte Wort hat.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
  • Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
  • Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz