• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Grundsteuer nur noch vorläufig

Wegen der anhängigen Verfassungsbeschwerde ergehen Einheitswertfeststellungen und Bescheide über die Grundsteuermessbeträge nur noch vorläufig.

Beim Bundesverfassungsgericht ist seit einigen Monaten eine Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer anhängig. Das hat bereits zahlreiche Anträge und Einsprüche bei den für die Einheitswertfeststellung zuständigen Finanzämtern ausgelöst. Die Finanzverwaltung hat sich nun entschlossen, im Hinblick auf dieses Verfahren zukünftige Bescheide nur noch vorläufig zu erlassen. Sowohl in die Einheitswertfeststellungen als auch in die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wird ein entsprechender Vorläufigkeitsvermerk aufgenommen.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
  • Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
  • Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz