• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Solidaritätszuschlag beim Körperschaftsteuerguthaben

Das Bundesverfassungsgericht muss sich jetzt mit der Frage befassen, wie mit dem Solidaritätszuschlag auf das Körperschaftsteuerguthaben zu verfahren ist.

Bei der Umstellung vom Steueranrechnungs- auf das Halbeinkünfteverfahren wurde nur die Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens geregelt, nicht aber die Auszahlung des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags. Dieses Problem war bereits mehrfach in der Diskussion und liegt jetzt dem Bundesfinanzhof vor. Weil der keine Rechtsgrundlage für eine verfassungskonforme Gesetzesauslegung sieht, hat er die Frage nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
  • Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
  • Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz