• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Investitionszulage für leer stehende Wohnung

Für Altfälle hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Leerstand alleine noch kein Grund ist, die Investitionszulage für Mietwohnungen zu streichen.

Investitionszulagen für Mietwohnungen gibt es zwar seit einigen Jahren nicht mehr, für die Altfälle hat der Bundesfinanzhof jetzt aber eine hilfreiche Entscheidung gefällt. Demnach kann die Investitionszulage auch dann gewährt werden, wenn die Immobilien während des fünfjährigen Bindungszeitraums mehr als ein Jahr leer stehen. Voraussetzung ist lediglich, dass trotz des Leerstandes weiterhin eine Vermietungsabsicht besteht.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
  • Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
  • Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz