• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Sparerfreibetrag wird auf In- und Auslandserträge aufgeteilt

Der Sparerfreibetrag ist auf in- und ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen aufzuteilen.

Der Bundesfinanzhof hat klar gestellt, dass der Sparerfreibetrag sowohl bei der Ermittlung der inländischen als auch der ausländischen Einkünfte aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen ist. Die Aufteilung des Sparerfreibetrags erfolgt dabei im Verhältnis der inländischen zu den ausländischen Einkünften.

Bedeutung hat diese Entscheidung der obersten Finanzrichter insbesondere im Zusammenhang mit den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen. Die meisten von ihnen sehen nämlich vor, dass die Erträge in voller Höhe in Deutschland versteuert werden. Zwar werden die im Ausland gezahlten Steuern auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet, aber nur dann, wenn auch deutsche Einkommensteuer auf die ausländischen Einkünfte erhoben wird. Unterbleibt die Besteuerung der ausländischen Einkünfte wegen des Sparerfreibetrages, dann ist auch die im Ausland gezahlte Quellensteuer nicht anrechenbar.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
  • Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
  • Der Wachstumsbooster kommt

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz