• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Alterseinkünftegesetz gilt auch für Rentennachzahlung

Auch Rentennachzahlungen für Zeiträume vor 2005 fallen unter die höhere Besteuerung des Alterseinkünftegesetzes.

Eine Rentennachzahlung der gesetzlichen Rentenversicherung, die der Rentenempfänger nach dem 31. Dezember 2004 erhält, wird auch dann mit dem höheren Besteuerungsanteil nach dem Alterseinkünftegesetz besteuert, wenn sie für einen Zeitraum gezahlt wird, der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes liegt. Der Bundesfinanzhof hält diese Regelung für verfassungsgemäß.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
  • Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
  • Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz