• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastung

Die Schulkosten für ein Hochbegabteninternat sind unbegrenzt als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn dies medizinisch angezeigt ist.

Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt war. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof den Eltern eines hochbegabten, aber verhaltensauffälligen Kindes Recht gegeben, das auf ärztliche Empfehlung auf eine Hochbegabtenschule in Schottland wechselte. Ein amtsärztliches Attest, das die Empfehlung für den Schulbesuch bestätigte, holten die Eltern erst später ein, was nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jedoch kein Grund mehr für eine grundsätzliche Ablehnung krankheitsbedingter Kosten ist.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
  • Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
  • Der Wachstumsbooster kommt

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz