• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Zinsbeginn bei Auflösung des Investitionsabzugsbetrages

Das Niedersächsische Finanzgericht interpretiert das Steuerrecht unternehmerfreundlich und macht den Zinsbeginn vom Zeitpunkt der Auflösung des Investitionsabzugsbetrags abhängig.

Wieder einmal zeigt sich das Finanzgericht Niedersachsen steuerzahlerfreundlich und stellt sich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung. Es ging um die Frage, ab wann die Zinsen für die nachzuzahlende Steuer laufen, wenn ein Investitionsabzugsbetrag aufgelöst wird. Während die Finanzverwaltung Zinsen schon 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Abzugsbetrag geltend gemacht wurde, berechnen will, geht das Finanzgericht von einem rückwirkenden Ereignis aus. Die Zinsen beginnen dann erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres zu laufen, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten ist - in dem also die ursprüngliche Investitionsabsicht endgültig aufgegeben wurde.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
  • Fiskus nimmt Influencer ins Visier
  • Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz