• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Handwerkerleistungen bei mehreren Wohnungen

Der Höchstbetrag für die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen erhöht sich auch nicht bei Nutzung mehrerer Wohnungen.

Auch wenn Ehegatten zusammen veranlagt werden und mehrere Wohnungen tatsächlich nutzen, ist die Steuerermäßigung auf den Höchstbetrag von 1.200 Euro begrenzt. Der Bundesfinanzhof sieht keinen Grund für eine Benachteiligung der Ehe, denn auch Alleinstehende, die gemeinsam in zwei Wohnungen wirtschaften, können die Höchstbeträge ebenfalls nur einmal in Anspruch nehmen.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
  • Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
  • Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz