• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Verzicht auf dingliches Wohnrecht ist schenkungsteuerpflichtig

Wie beim Verzicht auf das Nießbrauchsrecht ist auch der Verzicht auf ein dingliches Wohnrecht steurrechtlich eine steuerpflichtige Schenkung.

Ein dingliches Wohnungsrecht entzieht dem Grundstückseigentümer auf Dauer das Nutzungsrecht an seiner Immobilie. Daher ist der unentgeltliche Verzicht auf dieses Wohnrecht eine Schenkung, die der Schenkungsteuer unterliegt, meint der Bundesfinanzhof. Schon vor einigen Jahren hatte der Bundesfinanzhof gleiches für den vorzeitigen unentgeltlichen Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht entschieden.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
  • Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
  • Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz