• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Unterschiedliche Behandlung von Kinderzuschüssen zur Rente

Weil sich der eine Zuschuss auf das Kindergeld auswirkt, der andere aber nicht, hält das Finanzgericht Düsseldorf eine ungleiche Besteuerung für gerechtfertigt.

Während Kinderzuschüsse zu einer Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk der vollen Besteuerung unterliegen, sind die Kinderzuschüsse zu einer Rente aus gesetzlichen Rentenversicherungen steuerfreie Einnahmen. Diese Ungleichbehandlung verstößt nach Ansicht des Finanzgerichts Düssledorf nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, denn dafür gebe es einen triftigen Grund: Wer Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, hat keinen Anspruch auf Kindergeld. Letztlich ist damit ein Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung zwar steuerfrei, führt aber gleichzeitig zur Kürzung des Kindergelds. Der Kinderzuschuss aus der berufsständischen Versorgungseinrichtung dagegen ist zwar steuerpflichtig, wirkt sich aber auch nicht auf das Kindergelt aus.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
  • Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
  • Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz