• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Außergewöhnliche Belastung der Eltern eines behinderten Kindes

Der Unterhalt kann trotz eigenen Vermögens des behinderten Kindes als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein.

Unterhaltsaufwendungen sind nur dann zwangsläufig, wenn der Unterhaltsempfänger außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Grundsätzlich ist ein volljähriges Kind daher verpflichtet, seinen Vermögensstamm im Rahmen des Zumutbaren zu verwerten, bevor es seine Eltern auf Unterhalt in Anspruch nimmt. Allerdings darf ein schwerbehindertes Kind, das angesichts der Schwere und der Dauer seiner Erkrankung seinen Grundbedarf und behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht selbst zu decken in der Lage ist, zur Altersvorsorge maßvoll Vermögen bilden. Der Bundesfinanzhof hat deshalb den Eltern einer am Down-Syndrom leidenden Tochter den Abzug von außergewöhnlichen Belastungen bewilligt, obwohl die Tochter Besitzerin eines Mehrfamilienhauses war, das ihr der Großvater geschenkt hatte.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
  • Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
  • Der Wachstumsbooster kommt

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz