• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Latente Einkommensteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit

Auf Stückzinsen wird zweimal Steuer fällig, weil die latente Einkommensteuer darauf bei der Erbschaftsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist.

Kapitalvermögen ist für den Erben zwar die flexibelste, aber meist auch die teuerste Form eines Erbes. Diese Erfahrung machte ein Erbe beim Bundesfinanzhof. Der hat nämlich festgestellt, dass die bis zum Tod des Erblassers angefallenen, aber noch nicht fälligen Zinsansprüche (sog. Stückzinsen) auf festverzinsliche Wertpapiere mit ihrem Nennwert und ohne Abzug der Kapitalertragsteuer der Erbschaftsteuer unterliegen. Fließen die Zinsen dann dem Erben zu, kann die dafür bei ihm entstehende Einkommensteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer abgezogen werden. Der Erbe muss auf den Erwerb also quasi doppelt Steuern zahlen - erst die Erbschaftsteuer, danach noch einmal Einkommensteuer.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
  • Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
  • Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz