• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Vorläufige Festsetzung der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer auf der Grundlage von Grundbesitzwerten wird jetzt nur noch vorläufig festgesetzt.

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben beschlossen, dass die Grunderwerbsteuer auf der Grundlage von Grundbesitzwerten und die Festsetzung von Grundbesitzwerten selbst bis auf Weiteres nur vorläufig festgesetzt werden. Soweit Sie ebenfalls betroffen sind, sollten Sie daher prüfen, ob Ihr Steuerbescheid den entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk bereits enthält.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
  • Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
  • Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz