• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Steuerbefreiung für Betreuungsentgelt gilt auch vor 2009

Eine 2009 neu eingeführte Steuerbefreiungsvorschrift will die Finanzverwaltung nun auch für noch offene Fälle früherer Veranlagungszeiträume anwenden.

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde eine neue Steuerbefreiungsvorschrift eingeführt, die das im Rahmen des betreuten Wohnens behinderter Menschen an die Gastfamilien gezahlte Betreuungsentgelt innerhalb gewisser Grenzen steuerfrei stellt. Diese Regelung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden. Doch die Oberfinanzdirektion Münster weist nun darauf hin, dass nach einer Absprache zwischen Bund und Ländern die Steuerbefreiungsvorschrift auch auf offene Fälle der Veranlagungszeiträume vor 2009 anzuwenden ist.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
  • Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
  • Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz