• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Höhere Förderung von Handwerkerleistungen erst ab 2009

Aufgrund anderslautender Presseberichte weist die Finanzverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass die höhere Förderung von Handwerksleistungen im Haushalt erst ab 2009 gilt.

Durch das Konjunkturpaket I wurde die maximale Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt von 600 auf 1.200 Euro verdoppelt. Die Oberfinanzdirektion weist darauf hin, dass diese Erhöhung erst ab 2009 gilt: Die Neuregelung gilt erstmals für Aufwendungen, die im Veranlagungszeitraum 2009 bezahlt, und deren zu Grunde liegenden Leistungen nach dem 31. Dezember 2008 erbracht worden sind. Anderslautende Presseberichte, wonach die Anhebung aufgrund einer "Gesetzespanne" bereits ab 2008 Anwendung finde, seien unzutreffend.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
  • Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
  • Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz