• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Progressionsvorbehalt auf den Sockelbetrag des Elterngelds

Ob auch der Sockelbetrag des Elterngelds dem Progressionsvorbehalt unterliegt, ist jetzt Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung.

Wie andere steuerfreie Lohnersatzleistungen unterliegt auch das einkommensabhängige Elterngeld dem Progressionsvorbehalt. Ob das aber auch für den Sockelbetrag von 150 / 300 Euro gelten soll, ist dagegen nicht sicher. Um diese Frage zu klären, ist nun die Musterklage einer Mutter vor dem Bundesfinanzhof anhängig, die vor der Geburt ihres Kindes nicht berufstätig war und daher Elterngeld in Höhe des Sockelbetrags von 300 Euro erhielt. Da der Vater steuerpflichtiges Einkommen erzielte, unterlag das Elterngeld bei der gemeinsamen Steuerveranlagung dem Progressionsvorbehalt und wurde dadurch mit Steuern belastet. Eltern in einer vergleichbaren Situation können nun mit Hinweis auf das Musterverfahren beim Finanzamt Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs beantragen.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
  • Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
  • Der Wachstumsbooster kommt

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz