• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld

Die Sozialgerichte sehen es als legitim an, vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse zu wechseln, um ein höheres Elterngeld zu erzielen.

Ehegatten dürfen vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse wechseln, um dadurch ein höheres Elterngeld zu beziehen. Wechselt der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen von der Steuerklasse IV oder V in die Steuerklasse III, zahlt zwar der andere Ehegatte deutlich mehr Steuern, doch für den ersten steigt das Nettoeinkommen spürbar. Und das Elterngeld wird anhand dieses Nettoeinkommens berechnet. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen sieht darin keinen Rechtsmissbrauch, sondern eine legale steuerliche Gestaltungsmöglichkeit.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
  • Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
  • Der Wachstumsbooster kommt

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz