• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Nachzahlungszinsen sind nicht als Werbungskosten abziehbar

Nachzahlungszinsen sind steuerliche Nebenleistungen und als solche generell nicht als Werbungskosten abziehbar.

Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer sind auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn mit dem Differenzbetrag vor der Steuernachzahlung steuerpflichtige Zinseinnahmen erzielt worden sind. Der Bundesfinanzhof meint, dass sich das Abzugsverbot für die Einkommensteuer auch auf die Nebenleistungen erstreckt.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
  • Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
  • Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz