• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Kinderbetreuungskosten zu niedrig?

Das Finanzgericht Berlin lässt vom Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die begrenzte Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten verfassungswidrig ist.

Nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin ist die gegenwärtige begrenzte Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten in Höhe eines Eigenanteils verfassungswidrig. Das Gericht holt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein, ob § 33c Abs. 1 Satz 1 EStG in der vom 01.01.1997 bis 31.12.1999 geltenden Fassung verfassungswidrig und daher nichtig ist, soweit es darin heißt, dass Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können ".. jedoch nur soweit sie die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG übersteigen." Entsprechende Veranlagungen sollten Sie also offen halten, falls dies noch möglich ist.


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
  • Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
  • Der Wachstumsbooster kommt

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz