• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Wahrung der Festsetzungsfrist
Wird ein Bescheid an eine veraltete Anschrift bekannt gegeben, wird die Festsetzungsfrist nicht gewahrt.
Änderung des AO-Anwendungserlasses
Das Bundesministerium der Finanzen hat durch ein weiteres Schreiben den Anwendungserlass zur Abgabenordnung geändert.
Richterablehnung im Steuerprozess
Richter können im Steuerprozess von den Beteiligten aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden.
Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001
Die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 berücksichtigen neue Gesetze und Verwaltungsentscheidungen.
Abrechnungsbescheid bei Säumniszuschlägen
Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, grundsätzlich einen Abrechnungsbescheid bei Säumniszuschlägen zu erlassen.
Steueränderungsbescheid nach unzulässigem Einspruch
Ein verspätet eingelegter Einspruch ist unzulässig, auch wenn das Finanzamt während des Einspruchsverfahrens einen Steueränderungsbescheid bekannt gibt.
Keine Wiedereinsetzung nach Ablauf der Festsetzungsfrist
Gesetzliche Fristen, die von der Finanzbehörde zu beachten sind, sind nicht wiedereinsetzungsfähig.
Abgabefrist für die Steuererklärungen 2000
Die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2000 endet am 31.05.2001.
Seite Zurück 
 

Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
  • Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
  • Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz