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Erbschaft und Schenkung

Mit Darlehensvereinbarungen Erbschaftsteuer sparen
Darlehensvereinbarungen führen dazu, dass Zuwendungen als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind, und helfen, das Anfallen von Schenkungsteuer zu vermeiden.
Zeitpunkt der Schenkung eines Grundstücks
Eine Grundstücksschenkung im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes liegt erst dann vor, wenn der Erwerber des Grundstücks die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch verlangen kann.
Bewertung von Wohngrundstücken und Renditeobjekten
Die Bewertung von Wohngrundstücken und Renditeobjekten erfolgt im Ertragswertverfahren.
Wertermittlung von Stamm- und Vorzugsaktien
Der Wert von Stammaktien wird aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abgeleitet und umgekehrt.
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Katharina Huk

Steuerberaterin
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21029 Hamburg

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T +49 (0)40-181011420
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