Aktuell Erbschaft und Schenkung Wertermittlung von Stamm- und Vorzugsaktien Der Wert von Stammaktien wird aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abgeleitet und umgekehrt. Seite Zurück Zurück zur Übersicht Neueste Artikel Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung Fiskus nimmt Influencer ins Visier Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung Newsletter