• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Erbschaft und Schenkung

Mittelbare Grundstücksschenkung durch zinsloses Darlehen
Überläßt der Schenker dem Beschenkten ein zinsloses Darlehen zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, kann insoweit eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegen.
Freibetrag für Betriebsvermögen auch nach dem Tod
Auch nach dem Tod des Schenkers ist es möglich, den Freibetrag für Betriebsvermögen geltend zu machen.
Neubewertung des Grundbesitzes
Es ist davon auszugehen, dass die Belastung von Grundbesitz durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer steigen wird.
Vertragsverhandlung für Erbschaftsteuer nutzen
Der Erbe kann unter Umständen günstige Vertragsverhandlungen des Erblassers für die Erbschaftsteuer nutzen.
Nachteile des Berliner Testaments
Das Berliner Testament ist besonders bei größeren Vermögen nachteilig, weil das Vermögen zweimal der Erbschaftsteuer unterworfen wird. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, die Nachteile zu umgehen.
Verlustvorträge des Erblassers
Der Bundesfinanzhof denkt über eine Änderung der Rechtsprechung nach: Verlustvorträge sollen nicht mehr auf die Erben übertragbar sein.
Grundstücksschenkung nach Hausbau durch den Beschenkten
Bei der Schenkung eines Grundstücks nach der Errichtung eines Gebäudes durch den Beschenkten kommen die Grundsätze der gemischten Schenkung zur Anwendung, um die Bereicherung des Beschenkten zu ermitteln.
Zusammenrechnung von Schenkungen und Erbschaft
Schenkungen, die Sie vom Erblasser zu dessen Lebzeiten innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall erhalten haben, werden mit dem Erbe zusammengerechnet.
Schenkungsteuerbefreiung bei Familienwohnungen
Zuwendungen unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen Eigentum an einem Familienwohnheim verschafft, sind schenkungsteuerfrei.
Verzicht auf Erb- und Pflichtteil
Wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung als Abfindung für den Verzicht auf einen Erb- oder Pflichtteil sind nicht steuerpflichtig.
Seite Zurück 
Seite Weiter 

Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
  • Fiskus nimmt Influencer ins Visier
  • Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz