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Huk Steuerberatung

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Katharina Huk

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Erbschaft und Schenkung

Lebenspartnerschaft ohne Erbschaftssteuerprivileg
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft hat, anders als die Ehe, kein erbschaftssteuerliches Privileg.
Keine Anzeigepflicht für Unterstützungskassen und Pensionsfonds
Unterstützungskassen und Pensionsfonds sind nicht dazu verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber eine Anzeige zu machen, bevor sie Renten an die Hinterbliebenen des Erblassers auszahlen.
Inhaltsgleiche Testamente von Ehegatten
Errichten Eheleute zwei inhaltlich identische Testamente, kann daraus alleine noch nicht auf ein gemeinschaftliches Testament geschlossen werden.
Höhere Erbschaftsteuer für Unternehmen
Der Kompromiss zur Gegenfinanzierung der Steuerreform enthält auch eine bisher kaum beachtete Steuererhöhung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Erbvertrag verbietet keine Schenkungen
Ein Erbvertrag hindert den Erblasser nicht daran, durch Verfügungen sein eigenes Vermögen und gleichzeitig den Nachlass zu verändern und zu vermindern.
Erbschaft- und Schenkungsteuer gefährdet Betriebe
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer gefährdet viele mittelständische Betriebe, weil die Steuer aus der Substanz zu bezahlen ist.
Verlustabzug in Erbfällen
Ein Erbe kann die Verluste, die dem Erblasser entstanden waren, bei seiner Veranlagung für das Jahr des Erbfalls geltend machen.
Schwiegerkinder sind auch nach einer Scheidung erbberechtigt
Wird ein Ehegatte von den Schwiegereltern als Erbe eingesetzt, so verliert er sein Erbrecht nicht automatisch durch eine spätere Scheidung der Ehe.
Nachträgliche Erbschaftsteuer bei Insolvenz
Auch eine Insolvenz gilt als Betriebsaufgabe und führt damit zur Nachversteuerung von Betriebsvermögen.
Vermögensübertragungen über das Betriebsvermögen
Die Vermögensübertragung auf Ihre Nachfolger ist besonders günstig über Betriebsvermögen zu realisieren.
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Katharina Huk

Steuerberaterin
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