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Huk Steuerberatung

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Katharina Huk

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Erbschaft und Schenkung

Verlustabzug ist nicht vererbbar
Ein Erbe kann den Verlustabzug des Erblassers nicht in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen.
Unterhaltsleistungen aufgrund testamentarischer Anordnung
Die Unterhaltsleistung an ein Kind des Erblassers aufgrund einer testamentarischer Anordnung ist steuerfrei, wenn das Kind schon zu Lebzeiten auf seinen Pflichtteil verzichtet hat.
Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs
Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegenüber dem Erben löst auch die Erbschaftsteuerpflicht aus.
Aufwendungen für die Steuererklärung des Erblassers
Ein Erbe kann auch die Steuerberatungskosten für die Steuererklärung des Erblassers als Sonderausgaben geltend machen.
Voraussetzung für eine mittelbare Grundstücksschenkung
Voraussetzung für eine mittelbare Grundstücksschenkung ist, dass das Geld für den Kauf noch vor Abschluss des Kaufvertrags zugesagt wird.
Steuergünstige Kettenschenkung
Eine Kettenschenkung kann erhebliche Steuervorteile bieten - allerdings nur, wenn das Finanzamt keinen Grund hat, einen Gestaltungsmissbrauch anzunehmen.
Vergütung eines Testamentsvollstreckers
Die Vergütung eines Testamentsvollstreckers unterliegt nur der Einkommensteuer, jedoch nicht der Erbschaftsteuer.
Verlagerung von Mieteinkünften auf einen Miterben
Eine Erbengemeinschaft kann zur Steuerersparnis ihre Miteinkünfte auf einen einzelnen Miterben verlagern.
Rückwirkende Anwendung des Erbschaftssteuergesetzes
Das am 28. Dezember 1996 in Kraft getretene Erbschaftssteuerrecht gilt rückwirkend auch für Erbschaften und Schenkungen ab dem 1. Januar 1996.
Verfassungsgerichtsentscheidung zur Erbschaftsteuer
Noch in diesem Jahr will das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer entscheiden.
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Katharina Huk

Steuerberaterin
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