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Huk Steuerberatung

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Katharina Huk

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Erbschaft und Schenkung

Erbschaftsteuerfreibetrag bei Wohnsitz im Ausland rechtswidrig
Der deutlich niedrigere Freibetrag für Erbschaften, bei denen sowohl Erblasser als auch Erbe im Ausland wohnen, ist europarechtswidrig.
Erbauseinandersetzungskosten als Anschaffungsnebenkosten
Auch beim vollständig unentgeltlichen Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung können Nebenkosten entstehen, die bei einem Mietobjekt als Anschaffungsnebenkosten die AfA erhöhen.
Behaltensfrist läuft nach dem Tod des Erben weiter
Die fünfjährige Behaltensfrist für die Steuerbegünstigung von Betriebsvermögen läuft auch nach dem Tod des ursprünglichen Erben weiter, womit ein Verkauf durch die Nacherben innerhalb der Frist ebenfalls den Steuervorteil ksotet.
Unmittelbare Beteiligung für Erbschaftsteuerbefreiung nötig
Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist nicht steuerlich begünstigt.
Ende für Cash-GmbH und Umgehung der Lohnsummengarantie
Die beliebte Cash-GmbH lässt sich nicht mehr zur steuerfreien Übertragung größerer Bargeldsummen nutzen. Auch bei der Lohnsummengarantie gibt es eine neue Regelung.
Verzicht auf Mehrstimmrecht
Der Verzicht eines Gesellschafters auf ein vertraglich festgeschriebenes Mehrstimmrecht ist keine steuerpflichtige Schenkung an die anderen Gesellschafter.
Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen
Mit dem Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist auch das dritte Alternativgesetz zum Jahressteuergesetz 2013 im Vermittlungsausschuss gelandet.
Steuerbefreiung für Familienheim nur bei direkter Selbstnutzung
Familienheime sind von der Erbschaftsteuer befreit - allerdings nur, wenn sie unmittelbar nach dem Erbfall vom Erben weiter selbstgenutzt werden. Auch triftige Gründe erlauben keine vorübergehende Vermietung.
Ansprüche gegen den Erblasser als Nachlassverbindlichkeit
Das Finanzamt muss eine Forderung des Erben gegen den Erblasser nur dann als Nachlassverbindlichkeit akzeptieren, wenn der Erblasser durch die Forderung tatsächlich wirtschaftlich belastet war.
Finanzverwaltung erkennt Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit an
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass die Einkommensteuer des Todesjahrs ebenfalls eine Nachlassverbindlichkeit ist.
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Katharina Huk

Steuerberaterin
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