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Katharina Huk

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Erbschaft und Schenkung

Bundesverfassungsgericht nimmt Erbschaftsteuerrecht auseinander
Bald wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob das Erbschaftsteuergesetz insgesamt und insbesondere die Steuerermäßigungen für Betriebsvermögen möglicherweise verfassungswidrig sind.
Erbschaftsteuerfreibetrag für Pflegeleistungen
Der Erbschaftsteuerfreibetrag von 20.000 Euro für Pflegeleistungen gilt nicht für Kinder und andere nahe Verwandte des Erblassers.
Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnungen im Bau
Für die Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnimmobilien ist nicht zwingend ein abgeschlossener Mietvertrag notwendig.
Bewertungsabschlag für Mietwohnungen gilt nicht für Erbbaurecht
Der Bewertungsabschlag bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Mietwohnungen gilt nicht für ein Grundstück, das mit einem Erbbaurecht belastet ist.
Rückzahlung eines Einmalbeitrags nach Tod des Ehegatten
Die Rückzahlung eines Versicherungsbetrags an den Ehegatten nach dem Tod des Partners löst keine Erbschaftsteuer aus, wenn er den Versicherungsbetrag früher selbst zugunsten seines verstorbenen Partners eingezahlt hatte.
Erbschaftsteuer auf Anspruch aus einer Direktversicherung
Der Anspruch aus einer Direktversicherung ist nur dann erbschaftsteuerfrei, wenn der Erbe den Familienverhältnissen nach auch Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenversorgung hätte.
Zweit- oder Ferienwohnungen sind schenkungsteuerpflichtig
Die Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer für ein Familienwohnheim gilt nur für den Hauptwohnsitz, aber nicht für Zweit- oder Ferienwohnungen.
Aussetzung der Vollziehung bei der Erbschaftsteuer
Bei einem berechtigten Interesse ist eine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden aufgrund des beim Bundesverfassungsgerichts anhängigen Normenkontrollverfahrens möglich.
Sonderausgabenabzug für durch Erben nachgezahlte Kirchensteuer
Ein Erbe kann nach Auffassung des Hessischen Finanzgerichts die für den Erblasser nachgezahlte Kirchensteuer selbst bei seiner Einkommensteuer als Sonderausgabe geltend machen.
Nutzung eines Familienheims nach Erbauseinandersetzung
Das Finanzamt darf die Erbschaftsteuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim nicht verweigern, weil eine unverzügliche Nutzung durch den Erben allein wegen einer längeren Erbauseinandersetzung nicht möglich ist.
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Katharina Huk

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