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Huk Steuerberatung

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Katharina Huk

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Aktuell



Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften verfassungswidrig?
Das Finanzgericht Münster geht davon aus, dass die Besteuerung von Einkünften aus privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren für die Jahre 1994 bis 1996 gegen die Verfassung verstößt.
Vorläufigkeitsvermerk zu Rentenversicherungsbeiträgen
In der Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten sind, versieht die Finanzverwaltung Steuerbescheide inzwischen mit einem Vorläufigkeitsvermerk, der jedoch nicht alle anhängigen Verfahren abdeckt.
Umbau der deutschen Rentenversicherung
Die deutsche Rentenversicherung hat ihren grundlegenden Umbau nun mit einer Namensänderung weitgehend abgeschlossen.
Abziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen
Zur Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten sind, ergehen die Steuerbescheide inzwischen nur noch vorläufig.
Zinsbesteuerungsabkommen mit der Schweiz
Nach Inkrafttreten des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU erhebt die Schweiz seit dem 1. Juli 2005 eine Quellensteuer von 15 %.
Kein Altersentlastungsbetrag zusätzlich zum ermäßigten Steuersatz
Neben dem ermäßigten Steuersatz kommt die Anwendung des Altersentlastungsbetrags weder vom Wortlaut noch vom Sinn und Zweck der Vorschrift her in Betracht.
Zahlung auf das Rentenkonto des Exgatten
Zahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs auf das Rentenkonto des früheren Ehegatten sind weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Erträge aus einer ausländischen Lebensversicherung
Erträge aus einer ausländischen Lebensversicherung nach altem Recht sind unabhängig davon steuerfrei, ob die Beiträge als Sonderausgaben abziehbar sind.
Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten
Derzeit laufen mehrere Verfahren, die sich mit der Frage befassen, ob Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten anzusehen sind. Ein Einspruch kann sich lohnen.
Neues Bewertungsverfahren bei Aktienverkäufen
Seit Beginn des Jahres gilt die Fifo-Methode statt eines gewichteten Durchschnittskurses bei der Bewertung von Wertpapierverkäufen.
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Katharina Huk

Steuerberaterin
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