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Huk Steuerberatung

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Katharina Huk

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Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen
Die Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.
Änderungswünsche zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens liegt jetzt eine Stellungnahme des Bundesrats mit verschiedenen Änderungswünschen vor.
Abgeltungsteuer bei mittelbarer Beteiligung an Kapitalgesellschaft
Wer nur mittelbar an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann statt des normalen Steuersatzes die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge aus der Gesellschaft beanspruchen.
Sonderabschreibung für Mietwohnungen
Für die befristete Sonderabschreibung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus liegen jetzt konkrete Pläne vor.
Doppelbelastung bei Abwicklung von Immobilienfonds abgeschafft
Bei der Abwicklung von Immobilienfonds erhalten Anleger künftig mehr Geld, weil die Grunderwerbsteuer während der Abwicklung nicht mehr doppelt anfällt.
Entwurf für eine Reform der Investmentbesteuerung liegt vor
Verhinderung von Gestaltungsmöglichkeiten und deutliche Vereinfachung für die Kapitalanleger sind die wesentlichen Ziele bei der Reform der Investmentbesteuerung.
Frist für Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens
Der Antrag auf die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens statt der Abgeltungsteuer auf Beteiligungserträge muss spätestens mit der Abgabe der Einkommensteuer gestellt werden.
Verfassungsbeschwerden gegen Alterseinkünftegesetz erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz nicht zur Entscheidung angenommen.
Änderungen für Kapitalanleger
Für Anleger gibt es zum Jahreswechsel keine wesentlichen Änderungen im Steuerrecht. Lediglich alte Freistellungsaufträge müssen um die Steueridentifikationsnummer ergänzt werden.
Zinserträge des Altersvorsorgevermögens sind keine Eigenbeiträge
Um die Altersvorsorgezulage zu erhalten, muss ein eigener Beitrag zum Altersvorsorgevermögen geleistet werden, denn die Gutschrift der Zinserträge allein zählt nicht als Eigenbeitrag.
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Katharina Huk

Steuerberaterin
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