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Huk Steuerberatung

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Katharina Huk

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Vermögensaufbau und Altersvorsorge

GroKo will Solidaritätszuschlag und Abgeltungsteuer abschaffen
Neben vielen weiteren Änderungen im Steuerrecht plant die Große Koalition eine Abschaffung von Solidaritätszuschlag und Abgeltungsteuer.
Nachträglicher Antrag auf Günstigerprüfung
Wenn ein Antrag auf Günstigerprüfung in der ursprünglichen Steuererklärung ins Leere gelaufen wäre, kommt auch noch ein Antrag bei einer späteren Änderung des Steuerbescheids in Frage.
Verlust aus dem Verkauf wertloser Aktien
Auch die Übertragung wertloser Aktien ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten gilt als verlustrealisierende entgeltliche Anteilsübertragung.
Reform der Investmentbesteuerung tritt 2018 in Kraft
Die zum Jahreswechsel in Kraft getretene Reform der Investmentbesteuerung vereinfacht radikal die Besteuerung von Investmentfonds für die Anleger.
Überblick der Änderungen zum Jahreswechsel
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich.
Weltweiter Austausch von Steuerdaten gestartet
Der 2014 beschlossene weltweite Austausch von Daten über Bankkonten und Kapitalerträge ist jetzt mit 50 Staaten gestartet und soll im kommenden Jahr auf 102 Staaten ausgeweitet werden.
Häusliches Arbeitszimmer für mehrere Einkunftsarten
Wird ein Arbeitszimmer auch teilweise im Rahmen von Einkünften verwendet, die den Werbungskostenabzug ausschließen, reduziert sich dadurch nicht der jährliche Höchstbetrag von 1.250 Euro für die abziehbaren Kosten.
Schenkung vor Wertpapierverkauf als Gestaltungsmissbrauch
Die Schenkung von Aktien an minderjährige Kinder mit der Absicht eines unmittelbar folgenden Verkaufs ist, sofern kein besonderer Grund für die Verfahrensweise vorliegt, ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten.
Kapitalerträge berechtigen das Finanzamt zur Außenprüfung
Werden Kapitalerträg auf Wunsch des Anlegers nicht mit der Abgeltungsteuer sondern tariflich besteuert, kann das Finanzamt eine Außenprüfung beim Anleger durchführen, wenn durch diese Erträge die maßgebliche Schwelle überschritten wird.
Steuerliche Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen”
Steuergestaltungen mit Cum/Cum-Transaktionen sind zwar inzwischen weitgehend ausgeschlossen, aber die Finanzverwaltung hat nicht nur zur aktuellen Rechtslage, sondern auch zu Altfällen Vorgaben zur steuerlichen Handhabung herausgegeben.
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Katharina Huk

Steuerberaterin
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