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Huk Steuerberatung

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Katharina Huk

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Aktuell



Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch
Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch können Sie bis zu einer Höhe von 7.680 Euro pro Kalenderjahr absetzen.
Mietverträge mit einem Unterhaltsberechtigten
Schließen Sie einen Mietvertrag mit einem Unterhaltsberechtigten ab, kann dieser grundsätzlich steuerlich anerkannt werden und stellt keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar.
Anrechnung des Entlassungsgelds
Das Entlassungsgeld eines wehr- oder zivildienstleistenden Kindes wird den Einkünften und Bezügen des Kindes zugerechnet.
Zustimmung zur gemeinsamen Steuerveranlagung
Ein Ehegatte ist verpflichtet, einer vom anderen Ehegatten gewünschten gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen.
Änderungen auch für Familien
Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt neben reduzierten Steuersätzen auch Änderungen, die speziell Ehepaare und Kinder betreffen.
Einfachere Günstiger-Prüfung beim Kinderfreibetrag
Eltern müssen die Höhe des Kindergeldanspruchs jetzt nur noch in Sonderfällen angeben.
Kein Kindergeld während dem Grundwehrdienst
Die Zeit des gesetzlichen Grundwehrdienstes gehört nicht zu den für die Zahlung von Kindergeld begünstigten Zeiträumen.
Abzweigung des Kindergeldes an das Kind
Das Kindergeld kann auch direkt an das Kind ausgezahlt werden.
Geldschenkung gefährdet nicht das Kindergeld
Eine Geldschenkung mit Zweckbestimmung kann nicht zu den Bezügen Ihrer Kinder gerechnet werden.
Verzicht auf freiwillig gezahltes Weihnachtsgeld
Auch wenn Ihr Kind auf freiwillig gezahltes Weihnachtsgeld verzichtet, um die Einkunftsgrenze zu unterschreiten, kann der Verlust des Kindergeldanspruchs nicht verhindert werden.
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Katharina Huk

Steuerberaterin
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