• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Huk Steuerberatung

Huk Steuerberatung

Katharina Huk

  • Startseite
  • Person
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt

Aktuell



Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Kontaktpflege mit dem Kind ist keine außergewöhnliche Belastung
Fahrtkosten für Besuche beim eigenen Kind sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Kosten für künstliche Befruchtung nicht abziehbar
Anders als Verheiratete können nicht verheiratete Frauen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht steuerlich geltend machen.
Empfängervorrang beim Kindergeld bemisst sich am Unterhalt
Derjenige Elternteil, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt, ist zum Empfang des Kindergelds berechtigt.
Steuerliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
Steuerliche Vorteile bleiben weiter Ehepaaren vorbehalten, eingetragene Lebenspartnerschaften können davon nicht profitieren.
Schulgeld und Reisekosten für Kinder im Ausland
Schuldgeld und Reisekosten zur Ausübung des Besuchsrechts für Kinder, die im Ausland leben, sind nicht steuerlich abzugsfähig.
Weitere Steueränderungen für 2006 geplant
Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.
Geänderte Wahl der Veranlagungsart als rückwirkendes Ereignis
Ist einer der beiden Steuerbescheide von zusammenveranlagten Ehegatten schon bestandskräftig, kann der andere Ehegatte immer noch die getrennte Veranlagung beantragen.
Freiwilliges soziales Jahr im Ausland
Damit der Anspruch auf Kindergeld nicht entfällt, sind bei einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland besondere Anforderungen zu erfüllen.
Die Finanzplanung der Großen Koalition
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
Zusammenveranlagung nach einer Woche?
Haben sich die Eheleute getrennt, muss ein neuer Versuch des Zusammenlebens mindestens einen Monat dauern, damit auch eine Zusammenveranlagung wieder in Frage kommt.
Seite Zurück 
Seite Weiter 

Zurück zur Übersicht

Neueste Artikel

  • Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
  • Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
  • Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform

Newsletter

Footer

Katharina Huk

Steuerberaterin
Wentorfer Str. 15
21029 Hamburg

M +49 (0)1511-6133782
T +49 (0)40-181011420
F +49 (0)40-181011429
kh@huk-steuerberatung.de

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz