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Huk Steuerberatung

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Katharina Huk

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Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Änderungen zum Jahreswechsel 2011/2012
Auch diesmal gibt es zum Jahreswechsel eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht. Profitieren können vor allem Familien.
Besuchsfahrten zu Kindern sind keine außergewöhnliche Belastung
Besuchsfahrten zum anderen Elternteil, bei dem das Kind lebt, sind bereits durch den Familienleistungsausgleich - also Kindergeld und die Steuerfreibeträge - abgegolten.
Inoffizielles Jahressteuergesetz vorm Abschluss
Das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz enthält eine Vielzahl von Gesetzesänderungen im Steuerrecht.
Abzug der Krankenversicherungsbeiträge des Kindes bei den Eltern
Solange die Beiträge insgesamt nur einmal steuerlich berücksichtigt werden, können auch die Eltern die vom Kind gezahlten Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend machen.
Partnermonate beim Elterngeld sind verfassungsgemäß
Damit Eltern das maximale Elterngeld für vierzehn Monate erhalten, muss der Partner auch weiterhin mindestens zwei Monate die Betreuung übernehmen.
Neuer Anlauf zur Steuervereinfachung
Die Bundesländer haben eine Liste von Vorschlägen präsentiert, die die Steuervereinfachung weiter vorantreiben soll.
Steuervereinfachungsgesetz 2011 verabschiedet
Das jetzt beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält viele kleinere Vereinfachungen im Steuerrecht sowie die Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen.
Kindergeld für ein verheiratetes Kind
Zahlt ein verheiratetes Kind seinem Ehepartner Unterhalt, mindert der Unterhalt nicht die für die Einkunftsgrenze maßgeblichen Einkünfte des Kindes.
Kosten für den Schulweg der Kinder nicht abzugsfähig
Wenn Eltern ihre Kinder zur Schule fahren, sind die Fahrtkosten weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Kindergeld für Freiwilligendienst
Für den neuen Bundesfreiwilligendienst besteht erst ab Herbst Anspruch auf Kindergeld, weswegen Anträge momentan noch zurückgestellt werden.
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Katharina Huk

Steuerberaterin
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